Was Arbeitnehmer während der Fastenzeit dürfen
Wie sind die Religionsausübung, etwa Beten oder Fasten während des Ramadan-Monats und die Arbeit unter einen Hut zu bringen? Hierzu Auszüge eines Artikels im “Weser Kurier” vom 23.04.2020 von Jean-Pierre Fellmer nach einem Interview mit Rechtsanwalt Dr. A. Khostevan.
“Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.” Das steht im Grundgesetz, Artikel 4, Absatz 2. Aber wie lässt sich das mit dem Arbeitsalltag in Einklang bringen? „Im Arbeitsrecht ist die Religionsfreiheit an keiner Stelle explizit geregelt“, sagt Alireza Khostevan, Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. „Es steht nur im Gesetz, dass man wegen seiner Religion nicht diskriminiert werden darf.“ Religion sei etwas sehr Persönliches, dennoch ließen sich Überschneidungen mit dem Berufsleben oft nicht vermeiden, sagt Khostevan.
Grundsätzlich müsse der Arbeitgeber Rücksicht auf die privaten Belange seines Personals nehmen, sagt Khostevan. Wie das aber genau aussehen könne, bewege sich gesetzlich in der Grauzone. Wenn es im Betrieb möglich sei, Pausen für das Gebet zu machen, müsse der Arbeitgeber das gewähren. „Wer allerdings am Fließband steht oder als Fluglotse arbeitet, der kann nicht einfach so den Arbeitsplatz verlassen.“ In einem Fall, der am Landesarbeitsgericht Hamm verhandelt wurde, hatte ein Muslim um sein Recht gekämpft, bei der Arbeit beten zu dürfen. Weil der Betrieb dann aber still gestanden hätte, hat das Gericht für den Arbeitgeber entschieden. „Dabei sind die Gerichte tendenziell pro Religionsfreiheit“, sagt Khostevan.
Auch Fasten sei Privatsache. Dem Arbeitgeber müsse man dies normalerweise nicht mitteilen. Außer, die eigene Leistung breche ein. „Eine natürliche Schwankung ist normal und von der Tagesform abhängig“, sagt der Rechtsberater. Wenn die Leistungseinbußen allerdings zu groß werden, müsse der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber nach Ausweichmöglichkeiten wie etwa einen Schichtwechsel suchen. Für die unterschiedlichen Religionen gibt es zudem Feiertage, an denen sie [Anmerkung von BR+: je nach Bundesland] unbezahlt frei bekommen können […].
Bremer Arbeitgeber gehen ähnlich mit der Ausübung der Religionsfreiheit um: Daimler biete den Mitarbeitern an, das Fasten im Ramadan unter anderem mit einer flexiblen Arbeitszeit zu ermöglichen. Das gelte für Angestellte im Büro sowie in der Produktion. „Die gesamte Zeit der Frühschicht und der Großteil der Spätschicht unserer Produktionsstandorte fallen in das Zeitfenster eines Fastentages. Gemeinsam mit dem Betriebsrat haben wir unsere Führungskräfte entsprechend sensibilisiert“, schreibt ein Sprecher von Daimler.
Die Universität Bremen weist darauf hin, dass die Arbeitszeiten an der Universität insgesamt mehr Spielraum für Gestaltung biete. Beschäftige und Studierende können zudem den Raum der Stille für das Gebet nutzen. Auch der Klinikverbund Gesundheit Nord (Geno) ermögliche seinen Mitarbeitern, sich Zeit für das Gebet zu nehmen, teilt Geno-Sprecher Timo Sczuplinski mit. Jedoch gehe die Sicherheit der Patienten vor.