Corona-App und Arbeit

Virus

Nach Einführung der Corona-Warn-App am 16.06.2020 stellen sich Arbeitnehmer die Frage, ob ihr Arbeitgeber sie dazu zwingen kann, die App zu installieren und zu nutzen. Die Rechtslage ist noch relativ unklar. Die Angelegenheit ist noch frisch, so dass sich die Arbeitsgerichte noch nicht damit befassen mussten.

Bei der Frage werden mehrere Faktoren eine Rolle spielen: Diensthandy oder Privathandy? Nutzung während der Arbeit oder auch in der Freizeit? Branche und konkrete Gefährdungslage?

Die Nutzung der App in der Freizeit muss für den Arbeitnehmer in aller Regel freiwillig bleiben. Eine Nichtnutzung darf dementsprechend nicht als Fehlverhalten, etwa per Abmahnung sanktioniert werden. Nur in gut begründeten absoluten Ausnahmenfällen wäre es denkbar, den Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung zu verpflichten, wenn etwa im konkreten Fall die besondere Gefahrensituation (z.B. aktuell sehr hohe Infektionszahlen im Ort, Kontakt zu besonders gefährdeten Personen, hohe Infektionsgefahr u.a.) dies rechtfertigt.

Einer Anweisung des Arbeitgebers zur Nutzung der auf dem Diensthandy installierten App während der Arbeit muss man aber aller Voraussicht nach Folge leisten, und zwar unabhängig von Branche und Gefahrenlage.

Die Einschätzung der Arbeitsgerichte bleibt abzuwarten.