Kurzarbeitergeld: Hinzuverdienst wird bis 31. Dezember 2020 weitgehend nicht angerechnet.
Die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven informiert: “Der Gesetzgeber hat im Sozialschutzpaket II die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert: Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 können Personen, die während des …